|
Steigern Sie Ihren Umsatz
durch einen kleinen Zuschuss ....
In vielen Betrieben erhalten die Mitarbeiter unter bestimmten Bedingungen eine Vergünstigung
oder einen Zuschuss zum Mittagessen. Dies kann mit dem CashCard-System auf verschiedene Art realisiert werden. Normalerweise ist jeder Benutzergruppe eine Preisliste fest zugeordnet. Für jeden einzelnen Artikel eines Warensortimentes sind also mehrere Preise
hinterlegt. Wenn ein Nutzer seine Karte in ein Lesegerät eingibt, wird die Benutzergruppe von der Karte gelesen und alle Artikelpreise werden der zugeordneten Preisliste entnommen. Bei
der Bezuschussung wird von dieser Vorgehensweise abgewichen.
Bezuschussung über Ersatzliste : Der Kunde kann ein oder mehrmals pro Tag ein Essen zu einem ermäßigten Preis beziehen. Danach wird automatisch auf eine andere Preisliste
(Ersatzliste oder ESL genannt) umgeschaltet. Die Anzahl der bezuschussten Verkaufsvorgänge pro Tag kann zwischen 1 und 3 liegen. Da die Ersatzliste frei definierbar ist,
kann für jeden Artikel ein anderer Zuschuss gewährt werden. Die Artikel können also mit unterschiedlichen Prozentsätzen oder absoluten Beträgen bezuschusst werden.
Prozentuale Bezuschussung mit Obergrenze : Auf bestimmte Artikel wird ein prozentualer Zuschuss von 0 bis 100 Prozent gewährt. Der Zuschuss in Prozent ist für alle zuschussfähigen
Artikel einheitlich. Für jeden einzelnen Artikel kann angegeben werden, ob dieser zuschussfähig ist oder nicht. Ist ein Artikel nicht zuschussfähig, so wird der normale
Listenpreis angewendet. Ist ein Artikel jedoch zuschussfähig, so wird der prozentuale Zuschuss vom Listenpreis abgezogen. Der prozentuale Zuschuss kann für jede Preisliste bzw.
Benutzergruppe getrennt festgelegt werden. Zusätzlich können Sie einen maximalen Zuschussbetrag für jede Benutzergruppe definieren. Sie können beispielsweise festlegen, daß der Zuschuss auf EUR 5,00 begrenzt ist.
Fester Zuschussbetrag : Wenn zuschussfähige Artikel für einen bestimmten Mindestbetrag bezogen wurden, dann erhält der Kunde 1 bis 3 mal pro Tag einen Zuschuss in fester Höhe.
Der Zuschussbetrag und die Untergrenze können für jede Benutzergruppe getrennt festgelegt werden.
Fester Eigenanteil : Der Mitarbeiter übernimmt die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe
selbst. Der darüber hinausgehende Betrag wird (bis zu einer festgelegten Obergrenze) vom Unternehmen getragen und als Zuschuss gewährt. Als Eigenanteil kann dabei z.B. der
Sachbezugswert in Höhe von 2,73 Euro angesetzt werden und als Obergrenze der maximal vom Finanzamt anerkannte Zuschuss (meist 3,10 Euro), so dass keine Versteuerung des geldwerten Vorteils erforderlich ist.
Im Gegensatz zu vergleichbaren Systemen wird die Bezuschussung im CashCard-System
generell auf der Karte selbst gespeichert und nicht etwa im System hinterlegt. Dadurch ist für die Abwicklung der Bezuschussung keine Netzwerkverbindung zwischen den Kassen
erforderlich. Alle relevanten Informationen stehen auf der Karte, alle Geräte können daher unabhängig voneinander im Stand-alone Betrieb arbeiten.
|